Regeln
Ohne Gesetze und Ordnungen funktioniert unsere Gesellschaft
nicht. So ist es auch unumgänglich für die Familien-Sport-Gemeinschaft Regeln
festzusetzen. Wer das genau wissen will, kann dies auf der Website des FSG (www.fsg-bielefeld.de)
nachlesen.
Allgemein gilt:
Auf dem Gelände sollte ein harmonisches und faires Zusammenleben
möglich sein, das auch von Rücksichtnahme und Toleranz geprägt ist.
An dieser Stelle nur einige wesentliche Hinweise:
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Auf dem Gelände bewegt man sich unbekleidet, wenn es die
Temperaturen und die persönlichen Umstände zulassen. Gewisse Ausnahmen
werden bei Jugendlichen geduldet. Die Benutzung des Schwimmbeckens erfolgt
dagegen
immer unbekleidet.
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Besucher, die zwecks Information zu uns kommen sind Gäste des
FSG und können selbstverständlich bekleidet bleiben.
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Es gibt auf dem Gelände keine abgegrenzten privaten Bereiche
außerhalb des Zeltes oder des Wohnwagens mit Vorzelt.
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Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder altersgerecht zu
beaufsichtigen. Es gibt keine Aufsichtpflicht durch die FSG.
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Offene Feuer und Grillen mit Holzkohle sind aus
Brandschutzgründen nicht möglich.
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In der Mittagszeit (13-15 Uhr) ist Lärm zu vermeiden.
Andererseits sollen Kinder in ihrem Spieltrieb nicht eingeschränkt sein.
Spielende Kinder sind kein Lärm, sondern Ausdruck von Lebensfreude.
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Tagesgäste zahlen eine Gebühr und können dann alle
Einrichtungen benutzen.
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